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   BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 29/03   

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https://dejure.org/2003,6832
BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 29/03 (https://dejure.org/2003,6832)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.2003 - 2Z BR 29/03 (https://dejure.org/2003,6832)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 2003 - 2Z BR 29/03 (https://dejure.org/2003,6832)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter bei vermuteten Feuchtigkeitsschäden am Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängel des Gemeinschaftseigentums: Pflichten des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichten des Hausverwalters bei vermutetem Mangel des Gemeinschaftseigentums als Ursache für Feuchtigkeitsschäden; Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Verwalter bei Einschaltung eines Sachverständigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuchte Eigentumswohnung - Verwalterin der Wohnanlage soll dafür geradestehen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterpflichten bei Schadensmeldungen am Gemeinschaftseigentum (IBR 2003, 701)

Verfahrensgang

  • AG Kempten - 34 UR II 40/00
  • LG Kempten - 42 T 1822/02
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 29/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 29/03
    Weil es aber in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 WEG), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeizuführen (BayObLGZ 1992, 146/148; BayObLG ZMR 1999, 654).
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