Rechtsprechung
BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 29/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter bei vermuteten Feuchtigkeitsschäden am Gemeinschaftseigentum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mängel des Gemeinschaftseigentums: Pflichten des Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichten des Hausverwalters bei vermutetem Mangel des Gemeinschaftseigentums als Ursache für Feuchtigkeitsschäden; Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Verwalter bei Einschaltung eines Sachverständigen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Feuchte Eigentumswohnung - Verwalterin der Wohnanlage soll dafür geradestehen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verwalterpflichten bei Schadensmeldungen am Gemeinschaftseigentum (IBR 2003, 701)
Verfahrensgang
- AG Kempten - 34 UR II 40/00
- LG Kempten - 42 T 1822/02
- BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 29/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92
Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet …
Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 29/03
Weil es aber in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 WEG), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeizuführen (BayObLGZ 1992, 146/148; BayObLG ZMR 1999, 654).